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Immobilieneigentum & Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung | Was Sie wissen sollten | Verweisungsklausel & Ausschüttung |
Sie wünschen eine Beratung
Risiko
Immobilienfinanzierung
Jeder 4. muß frühzeitig aus dem Beruf aussteigen.
Was dann? Häufig ist die Finanzierung gefährdet?
Sichern Sie Ihre Einkünfte für diesen Fall ab.
Immobilieneigentum & Berufsunfähigkeitsversicherung:
Die Freude ist groß wenn man endlich in die eigenen vier Wände einziehen kann.
Nicht selten kommt nach Jahren die Ernüchterung. Die Haushalts- kasse ist nicht nur knapp
sondern die Einkünfte, mit denen fest gerechnet wurde, sind einfach nicht mehr da. Häufig
hat die Gesundheit einen Strich durch die Rechnung gemacht. Der eigene Beruf muß statistisch
von jedem 4. frühzeitig wegen bspw. Rückenleiden an den Nagel gehängt werden.
Wie soll die Darlehenstilgung dann weiter laufen?
Berufsunfähigkeitsversicherung:
Die Berufsunfähigkeitsversicherung hilft. Sie gehört zu der Gruppe der Invaliditätsversicherungen. Im Rahmen der gesetzlichen Renten-
versicherung wie auch im Bereich der Privatversicherungen gibt es diese Versicherung, die im Falle gesundheitlicher Berufsunfähigkeit, eine weitere Rentenzahlung übernimmt.
Das fehlende Gehalt kann so durch die versicherungsleistung ersetzt werden.
Unverbindliche Beratung gewünscht:
Was Sie wissen sollten:
Die Zahlung der "Rente" aus der Berufsunfähigkeit kann vertraglich bis
max. zu einem Alter von 65 Jahren vereinbart werden. Wie lange die
Versicherung davon abweichend laufen soll kann individuell vereinbart
werden.
Die Versicherungsdauer (Zeitraum in dem die Berufsunfähigkeit
eintreten muß) kann bspw. bis zum 55 Lebensjahr vereinbart werden,
wobei die Leistung (Rentenzahlung) bis 65 läuft. Tritt die Berufsunfähig-
keit in diesem Fall mit 58 ein wird keine Leistung gezahlt.
Die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung, wird bei Ableben des
Versicherten auch an eine bezugsberechtigte Person ausbezahlt.
Tritt die Berufsunfähigkeit erst mit 56 ein, werden keine Leistungen fällig.
Höhere Risikogruppen wie manche handwerkl. Berufe und bspw.
Lehrerer können i.d.R. nur eine maximale Versicherungsdauer
zwischen 55 und 60 Jahren vereinbaren.
Verweisungsklausel & Ausschüttung
Jedes Angebot sollte auf die so genannte Verweisungsklausel hin geprüft
werden. manche Gesellschaften behalten es sich nämlich vor, sofern
nicht vertraglich ausgeschlossen, sie in einen anderen Beruf zu
verweisen. D.h. sind Sie für Ihren Hauptberuf Arbeitsunfähig, kann die
Versicherung die Leistung verweigern weil sie in der Lage sind einen
anderen Beruf auszuüben. Versicherten auch an eine bezugsberechtigte
Person ausbezahlt.
Interessant sind Versicherungsangebote die auch wenn der
Versicherungsfall nicht Eintritt, einen Teil des eingezahlten Bertrages
zurückerstatten. Wenn das Angebot dieser Gesellschaften nicht
erheblich teurer ist als ein gleichwertiges Angebot.
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